Kita
Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unseren Bildungsangeboten ermöglichen und haben uns im Kindergarten und in der Schule für das Modell einkunftsabhängiger Elternbeiträge entschieden.
Die Elternbeiträge erreichen sich aus den Jahresbrutto-Einkünften aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Beginn des Kindergartenjahres (z.B. für das Kindergartenjahr 2024/25 werden die Einkünfte aus dem Jahr 2022 zugrunde gelegt). Als Einkünfte gelten die Summen der „positiven Einkünfte“ beider Sorgeberechtigter. Ein Ausgleich mit „negativen Einkünften“ (z.B. bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung) ist nicht möglich.
Für die Krippe gilt ein einheitlicher Betrag.
Monatliche Beiträge | |||
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Elternbeitrag | Krippe (0-3 Jahre) | 840 Euro | |
Kindergarten (3-5 Jahre) | Jahresbruttoeinkommen unter 50.000 Euro | 630 Euro | |
Jahresbruttoeinkommen 50.000 bis 150.000 Euro | 670 Euro | ||
Jahresbruttoeinkommen über 150.000 Euro | 720 Euro | ||
Essensgeld | (Getränke, Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack) | 119,50 Euro | |
Einmalige Beiträge | |||
Verwaltungsgebühr* | 1.575 Euro |
*Bei einem Wechsel in unsere Grundschule reduziert sich dafür die Verwaltungsgebühr auf den einfachen (anstelle des 2,5fachen) monatlichen Elternbeitrag, vorausgesetzt der PhorMinis Vertrag wurde von den Sorgeberechtigten durchgehend bis zum 31.7. desselben Jahres erfüllt.
GESCHWISTERRABATT
Leider können wir für die Kindertagesstätte keine Geschwisterrabatte gewähren.