Grundschule

Gültig für das Schuljahr 2024/25

Elternbeiträge für die Grundschule Phorms Frankfurt

Wir wollen möglichst vielen Kindern Zugang zu unseren Bildungsangeboten ermöglichen und haben uns für das Modell einkommensabhängiger Elternbeiträge entschieden.

Die Elternbeiträge errechnen sich aus den Jahresbruttoeinkünften sowie etwaigen Lohnersatzleistungen der Sorgeberechtigten aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Schuljahresbeginn (z.B. für das Schuljahr 2024/25 werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr 2022 zugrunde gelegt). Ein Ausgleich mit „negativen Einkünften“ (z.B. bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung) ist nicht möglich.

Wir bitten daher jährlich um Vorlage des Einkommensteuerbescheides aus dem vorletzten Kalenderjahr, es sei denn, Sie möchten freiwillig den vollen Elternbeitrag in Höhe von monatlich 1.159,- € zahlen.

Beitragsrechner Phorms Frankfurt Grundschule

Über den Beitragsrechner können Sie Ihren individuellen monatlichen Elternbeitrag errechnen. Geben Sie bitte die positiven Jahresbruttoeinkünfte sowie etwaige Lohnersatzleistungen der Sorgeberechtigten aus dem vorletzten Kalenderjahr ein, ohne Komma oder Trennzeichen (z.B. 60000):
Monatlicher Elternbeitrag:

Zum einkommensabhängigen Elternbeitrag kommen Essensgeld sowie Kosten für Schulmaterial und ggf. Ausflüge hinzu, sowie bei Bedarf und nach Anmeldung Kosten für die Früh- oder Nachmittagsbetreuung, den Schulbus oder Ferienclubs.

Monatliche Beiträge
Elternbeitragsiehe Beitragsrechner
Essensgeld119,50 €
Einmalige Beiträge 
Verwaltungsgebührdas 2,5 fache des monatlichen Elternbeitrages
Jährliche Beiträge
Schulmaterial30 €
Ausflügenach Programm und Anzahl
Frühbetreuung, täglich 7.30 bis 8.30 Uhr
pro Monat60 Euro                          
Tagesbesuch Early Care7,50 Euro
NEU: 10er-Karte Frühbetreuung60 Euro
Nachmittagsbetreuung, 16 bis 18 Uhr (inkl. Clubangebote)
für 1 Tag in der Woche45 Euro/Monat
für 2 Tage in der Woche90 Euro/Monat
für 3 Tage in der Woche 135 Euro/Monat
für 4 Tage in der Woche 160 Euro/Monat
für 5 Tage in der Woche180 Euro/Monat
Tagesbesuch Afternoon20 Euro
NEU: 10er Karte Nachmittag150 Euro/Monat
Ferienclubs                                                   nach Buchung und Programm

Die 10er Karten gelten nur für das Schuljahr, in dem sie erworben werden.  
Sie sparen 15,- EUR (Early Care) bzw. 50,- EUR (Afternoon Care) gegenüber Einzelbuchungen. 

Programm und Preise der Ferienclubs werden jeweils aktuell bekanntgegeben. 

Schulbus (Frankfurt Holzhausenstraße- Steinbach Waldstraße)
Einfache Fahrt95 Euro/Monat
Hin- und Rückfahrt155 Euro/Monat

 

Geschwisterrabatt

Sobald zwei Geschwister unsere Schule besuchen, erhält das zweite Kind 20 % Rabatt auf den Elternbeitrag. Das dritte Kind erhält 40 %, das vierte Kind und alle weiteren Geschwister erhalten 60 % Rabatt. Der Mindestbeitrag pro Kind beträgt 99,00 € / Monat.

Zahlungsmodus

Elternbeiträge, Essensgeld, Schulbus sowie Früh- oder Nachmittagsbetreuung sind in 12 monatlichen Raten zu zahlen.

Alle Beiträge werden per Lastschrift im Voraus am ersten Werktag vom angegebenen Konto eingezogen. Gleichzeitig wird eine Rechnung mit der Beitragsliste per E-Mail verschickt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Elternbeiträge für Grundschulen und Gymnasien sind als Schulgeld in Höhe von 30% als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Davon ausgenommen sind Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Seit 2008 gilt ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 5.000 Euro p.a. Damit sind für jedes Elternpaar pro Kind höchstens 5.000 Euro (30% von 16.667 Euro) als Schulgeld abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 9 EStG Sonderausgaben).

Hortbeiträge sind ggf. als Betreuungsaufwendungen i.H.v. zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 5 EStG Sonderausgaben). Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Für diese Informationen übernimmt Phorms keine Gewähr. Bitte besprechen Sie alle Fragen dazu direkt mit Ihrem Steuerberater.